Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweiligen Beauftragten. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend und ein Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers, der Angestellten, oder Beauftragten unserer Firma zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Mieter/Pächter eine Provision entsprechend der Ausweisung im Expose` zu zahlen. Da wir regelmäßig vom Eigentümer mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt sind, ist es uns auch erlaubt, für die andere Hauptvertragspartei als Vermittlungsmakler tätig zu sein.
Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsangelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss an einen Dritten sind Sie ebenfalls provisionspflichtig. Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Sie und/oder dem Dritten als vereinbart.
Provisionshöhe
Die Provisionshöhen sind in unserem Expose` ausgewiesen und bemessen sich in der Regel wie folgt:
Vermietung und Verpachtung:
Gewerblich: 3 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Privat: 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
jeweils zu zahlen vom Mieter bzw. Pächter.
Verkauf:
Bei einer Vertragssumme:
bis 40.000 Euro : 2.957,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
von 40.001 Euro bis 500.000 Euro : 5 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
ab 500.000 Euro : 4 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
jeweils zu zahlen vom Käufer.
Die Provision wird jeweils bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Bei Vereinbarung des Honorars nach Zeitaufwand, beträgt der Stundensatz 45,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtstand gilt Rathenow als vereinbart.